Trage den Betrag ein, den du kennst — mit Komma als Dezimaltrennzeichen, so wie du ihn auf der Rechnung liest.
Sag dem Rechner, ob dein Betrag brutto oder netto ist, und welcher Steuersatz gilt: 19 %, 7 % oder steuerfrei.
Du bekommst alle drei Größen auf den Cent gerundet, dazu den fertigen Satz für die Rechnungszeile.
Der Regelsatz von 19 % gilt für fast alles. Der ermäßigte Satz von 7 % ist die Ausnahme und im Umsatzsteuergesetz abschließend aufgezählt. Die praktisch wichtigsten Fälle:
| 7 % — ermäßigt | 19 % — Regelsatz |
|---|---|
| Lebensmittel, Milch, Leitungswasser | Getränke, auch Mineralwasser in Flaschen |
| Bücher, Zeitungen, E-Books | Software, Apps, digitale Dienste |
| Personennahverkehr | Taxifahrten über 50 km |
| Hotelübernachtung | Frühstück und Parkplatz im Hotel |
| Eintritt in Theater, Museen, Konzerte, Kino | Eintritt in Freizeitparks |
| Speisen in der Gastronomie — vor Ort, zum Mitnehmen und geliefert | Getränke in der Gastronomie |
Neu seit dem 1. Januar 2026: Für Speisen in der Gastronomie gilt einheitlich der ermäßigte Satz von 7 % — unabhängig davon, ob vor Ort gegessen, mitgenommen oder geliefert wird (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Die alte Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort und Mitnahme ist damit entfallen. Getränke bleiben beim Regelsatz. Im Zweifel entscheidet dein Steuerberater, nicht dieser Rechner.
Wer aus einem Bruttobetrag den Nettobetrag herausrechnet, teilt durch 1,19 — und bekommt fast immer eine Zahl mit mehr als zwei Nachkommastellen. Rundet man an der falschen Stelle, ergibt Netto plus Steuer plötzlich einen Cent mehr oder weniger als der Bruttobetrag.
Dieser Rechner rundet erst das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen und bildet die Steuer als Differenz. Dadurch stimmt die Summe immer exakt: Netto plus Steuer ergibt genau den Bruttobetrag, ohne Ein-Cent-Abweichung. Bei Rechnungen mit vielen Positionen gilt dieselbe Regel — je Steuersatz die Positionssumme bilden und erst darauf die Steuer rechnen, nicht Zeile für Zeile.
Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus — Brutto und Netto sind identisch. Auf der Rechnung muss dann ein Hinweis stehen, etwa: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Wichtig: Ohne ausgewiesene Umsatzsteuer gibt es auch keinen Vorsteuerabzug für den Empfänger. Für Geschäftskunden ist das ein Nachteil, für Privatkunden dagegen einfach ein niedrigerer Preis.
Bei 19 % teilst du den Bruttobetrag durch 1,19, bei 7 % durch 1,07. Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist der Steuerbetrag. Der Rechner oben macht genau das — inklusive korrekter Rundung, damit die Summe am Ende exakt aufgeht.
Bei 19 %: 15,97 € Steuer auf 84,03 € netto. Bei 7 %: 6,54 € Steuer auf 93,46 € netto. Der verbreitete Fehler ist, einfach 19 % von 100 € zu rechnen — das wären 19 €, und das ist falsch, weil die Steuer im Bruttobetrag schon enthalten ist.
Die Rechenwege sind identisch, nur die Sätze unterscheiden sich: Österreich hat 20 % und 10 %, die Schweiz 8,1 % und 2,6 %. Hier sind die deutschen Sätze hinterlegt; wer andere Sätze braucht, nutzt die API, bei der der Satz frei übergeben wird.
Kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen — ab einer 5 an der dritten Stelle wird aufgerundet. Entscheidend ist, dass Netto plus Steuer exakt den Bruttobetrag ergibt; genau darauf ist dieser Rechner ausgelegt.
Nach § 14 UStG unter anderem: vollständiger Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, das Leistungsdatum sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt ausgewiesen.
Nein. Dieser Rechner rechnet vollständig in deinem Browser — es verlässt kein Betrag dein Gerät. Du kannst die Seite laden, die Verbindung trennen und trotzdem weiterrechnen.
Nichts, dauerhaft und ohne Anmeldung. Wer die Berechnung automatisiert in Shop- oder Rechnungssoftware einbaut, nutzt dieselbe Rechnung als MwSt-API — in der Beta ebenfalls kostenlos.